Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2018§ 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Strahlenschutzgesetzes ist in den in Anlage 3 Teil D genannten Fällen nicht erforderlich.
Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2018Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Strahlenschutzgesetzes ist in den in Anlage 3 Teil D genannten Fällen nicht erforderlich.